Sie möchten im Urlaub nicht auf Ihre Leidenschaft, das Angeln, verzichten? Kein Problem! Wir zeigen Ihnen, welche Regeln beachtet werden müssen und präsentieren Ihnen unsere Tipps für eine passende Unterkunft.

Die Natur in ihrer Ursprünglichkeit genießen und kurz die Zeit vergessen, das verspricht ein Angelurlaub. Jedoch ist Angeln ohne Angelschein in Deutschland verboten und die Geldstrafe für Fischwilderei beläuft sich auf bis zu 75.000 Euro, je nach Bundesland. tourist-online.de, das preiswerte und familienfreundliche Buchungsportal für Ferienhäuser und Ferienwohnungen weltweit, präsentiert beliebte Bundesländer zum Angeln mit Angel-Ausnahmeregelungen wie Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Brandenburg.

Mecklenburg-Vorpommern

Für die Ostsee und viele Gewässer im Binnenland reichen in Mecklenburg-Vorpommern zum Angeln ein einfacher Touristen-Fischereischein und eine Angelkarte vom Gewässer-Eigentümer. Den Touristen-Fischereischein können Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einmal jährlich für 28 Tage beantragen. Die Berechtigung kostet 24 Euro und kann in allen Städten und Gemeinden des Landes erworben werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Schein postalisch zu bestellen. Unter Vorlage der Erstausstellung im laufenden Kalenderjahr kann der Berechtigungsschein mehrfach für jeweils 13 Euro verlängert werden. Mit der Erstausgabe des Touristen-Fischereischeines erhalten die Angler eine Informationsbroschüre. Diese gibt unter anderem Hinweise zu Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit dem gefangenen Fisch.

Brandenburg

In Brandenburg können Interessierte schon seit 2006 Friedfische wie beispielsweise Karpfen oder Barbe ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung angeln. Die Fischereiabgabe und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer sind aber weiterhin Pflicht. Fischereiabgabe-Marken sind schnell und einfach unter anderem bei den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, den Fischereibehörden, bei teilnehmenden Fischern und in Angelfachgeschäften zu erhalten. Einzige Bedingung: Die Angler müssen die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und müssen sich entsprechend informieren und weiterbilden. Das Land Brandenburg hat hierfür das Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ veröffentlicht, das kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen Vertriebsstellen von Angelkarten wie Fischereibetrieben, Angelfachgeschäfte oder Tourismusbüros erhältlich ist. Eine digitale Version kann unter www.mlul.brandenburg.de heruntergeladen werden kann.

Thüringen

Seit fünf Jahren gibt es in Thüringen den Vierteljahres-Fischereischein (VJFS), der auch als Touristen-Fischereischein bekannt ist. Dieser berechtigt zum Fischen mit der Handangel und wird ohne Sachkundenachweis durch die Verwaltungen der Gemeinden erteilt. Personen ab 14 Jahren können so ohne Fischerprüfung in Thüringen den Schein für vier Monate beantragen, allerdings nur einmal je Kalenderjahr. Zusätzlich zum VJFS benötigen die Hobby-Angler auch eine Angelberechtigung für die einzelnen Gewässer. Diese gibt es gegen einen kleinen Betrag bei den Gemeinden oder dem jeweiligen Eigentümer der Angelgewässer.

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